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Magazin für Umwelt- und Tierschutz


 Reisen und Artenschutz

Inhalt

1 Einleitung
2 Mengen
3 Bekämpfung
4 EU-Verordnung zur Einfuhr von Reiseandenken
5 Rat des WWF an Touristen
Quellen
Aktualisierungen

1 Einleitung

Im Urlaub sah es nach einem schönen Andenken aus. Daheim beim Zoll entpuppt sich das Mitbringsel als verbotene Ware. Das Verbot hat gute Gründe, denn der Kauf falscher Souvenirs kann zum Aussterben von Arten führen. Korallen, Reptilleder, lebende Reptilien oder Tropenholz-Schnitzereien.

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2 Mengen

Die Europäische Union (EU) nimmt als weltgrößter Importeur von Wildtieren und -pflanzen eine Schlüsselrolle für das Überleben bedrohter Arten ein. „Auch in Deutschland ist der illegale Artenhandel nach wie vor ein großes Problem“, erklärt der WWF-Artenschutzexperte Volker Homes. Die Umweltorganisation WWF und die Weltnaturschutzunion IUCN gründeten das gemeinsame Artenschutzprogramm TRAFFIC. Nach Angaben des Programms importierte die EU von 2000-2005 etwa 70 Prozent aller geschützten lebenden Vogelarten und 50 Prozent des weltweit gehandelten Kaviars. Die Importe erfolgen zwar zum größten Teil legal, manchmal jedoch auch illegal, ob das nun bewusst oder unbewusst geschah.

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3 Bekämpfung

Zur Bekämpfung von illegaler Einfuhr und Artenschmuggel sind an Deutschlands Flughäfen inzwischen auch Artenschutzspürhunde im Einsatz. Sie durchschnüffeln die Gepäckstücke Einreisender nach illegaler Ware. Dieses Konzept geht auf eine Initiative von TRAFFIC und WWF zurück. Dazu Volker Homes vom WWF: „Hunde haben im Vergleich zum Menschen einfach den besseren Riecher. Sie können selbst Objekte mit geringem Eigengeruch wahrnehmen und sind daher ideal für die schnelle Kontrolle von Gepäckstücken, Postsendungen oder ganzen Containern.“ Es sei ein Meilenstein im Artenschutz. Ein Einsatzort ist der drittgrößte Flughafen Europas, Frankfurt. Dort arbeiten seit 2008 die Spürhunde Amy und Uno. Sie nehmen vor allem Flüge aus Regionen wie Südost-Asien, Lateinamerika oder Afrika, denn dort sind die Probleme mit dem Handel von exotischen Arten besonders schlimm. Illegale Einfuhren aus diesen Gebieten erreichen Europa und Deutschland vor allem über das Drehkreuz Frankfurt.

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4 EU-Verordnung zur Einfuhr von Reiseandenken

Die neue Regelung sollte 2008 sowohl Verbesserungen im Kampf gegen den Artenschmuggel und für die legale und nachhaltige Nutzung artengeschützter Tiere und Pflanzen bringen. Am 25. Februar 2008 trat die neue Verordnung der EU zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) in Kraft. Damit werden die Beschlüsse der Artenschutzkonferenz CITES vom Juni 2007 EU-weit umgesetzt. Die Neuerung gilt als wichtige Weichenstellung für den Artenschutz.

So kann jeder Geschäftsreisende oder Tourist ungewollt zum Schmuggler werden, wenn er etwa eine Dose Kaviar zu viel mit nach Hause nimmt. Wer mehr als 125 Gramm der begehrten Stör-Eier in die EU importiert, überschreitet laut Verordnung die für den Eigenbedarf festgelegte Freigrenze und macht sich somit strafbar, wenn er keine Importgenehmigung der EU vorweisen kann. Bisher lag die erlaubte Menge bei 250 Gramm. Außerdem ist weiterhin nur Kaviar in Behältnissen mit CITES-Etikett erlaubt. Die dramatischen Rückgänge wild lebender Störe haben diese Maßnahmen nötig gemacht. „Das Kaspische Meer wurde in den letzten Jahren wegen der großen Nachfrage nach Kaviar beinahe leer gefischt“, betont WWF-Experte Homes.

Während die Einfuhr geschützter Tiere und Pflanzen ohne behördliche Dokumente generell verboten ist, sind einige wenige Produkte als Reiseandenken erlaubt: Bis zu drei so genannte „Regenstöcke“ aus Kaktus, bis zu vier Krokodilleder-Produkte sowie bis zu drei Gehäuse von Fechterschnecken durften schon bislang pro Person mitgebracht werden. Diese Liste wird ab sofort um maximal drei Riesenmuscheln und vier getrocknete Seepferdchen, beliebten Mitbringseln aus dem Urlaub, ergänzt. „Artenschutz und Handel müssen kein Widerspruch sein“, unterstreicht Homes. Die nachhaltige Nutzung von Heilpflanzen oder die legale Nachzucht von gefährdeten Reptilien oder Vögeln könnten sogar ein wertvoller Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt sein.

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5 Rat des WWF an Touristen

Der WWF rät generell dazu, beim Erwerb von exotischen Souvenirs zurückhaltend zu sein. „Wenn Sie Zweifel haben, ob für das Produkt illegal Tiere getötet oder Pflanzen gesammelt wurden, sollten sie von einem Kauf absehen“, sagt WWF-Experte Volker Homes. Selbst lebende Exemplare dürften je nach Bedrohungsgrad gar nicht oder nur mit behördlicher Genehmigung eingeführt werden. Dazu gehören zum Beispiel Papageien, Echsen, Schildkröten, Kakteen oder Orchideen. Viele Touristen wüssten nicht, dass zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, ihre Bestandteile und auf diesen Arten hergestellte Produkte den strengen Einfuhrbestimmungen der CITES unterliegen. Das gilt nicht nur für farbenprächtige Falter hinter Glas oder kunstvolle Elfenbeinschnitzereien. Ihnen unterliegen auch lebendige Schildkröten, Warane oder Chamäleons. Sogar die am Strand gefundene Riesenmuschel fällt unter die Regelungen.

„Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Durch das Sammeln oder den Kauf illegaler Souvenirs gefährden Touristen nämlich nicht nur den Bestand der jeweiligen Arten, sondern werden - wissentlich oder unbeabsichtigt - zu Artenschmugglern“, warnt Volker Homes.

Um Urlaubern den Ärger und Arten das Aussterben zu ersparen, bietet der WWF Hilfe an. Unter www.wwf.de/souvenirfuehrer können sich Touristen daheim und unterwegs mit Hilfe eines Ampelsystems über passende Mitbringsel informieren.

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Quellen

WWF, 2008: Eine Dose Kaviar zu viel, Pressemitteilung, WWF, 22.2.2008

WWF, 2010: Roland Gramling, Wenn Touristen zu Schmugglern werden, Pressemitteilung, WWF, 11.7.2010

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Autor

Autor: Jörg Wieprzeck
Copyright: © 2002–2010 Biosphaere www.biosphaere.info

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Aktualisierungen

22.02.2008: Artikel angelegt

12.07.2010: Elfenbein, Schildkröte und Schlangenhaut: WWF warnt vor illegalen Urlaubssouvenirs.

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